Update: Fledermaustollwut
Nachfolgend berichten wir über den zweiten Fall von Tollwut bei einer Fledermaus in Österreich und lassen Ihnen wichtige Informationen dazu und zum Thema Fledermaustollwut zukommen.
Die Fakten soweit bislang bekannt:
Im Jahr 2023 wurde erstmalig eine Fledermaus mit einem Erreger der Fledermaustollwut in Österreich nachgewiesen. Nun wurde der zweite Nachweis einer Tollwut-positiven Fledermaus durch die AGES bestätigt. Es handelt sich dabei um einen Pflegling aus Nussdorf am Attersee, der am 04.07.2026 gefunden wurde. Nähere Infos über die Fledermaus liegen uns bislang nicht vor.
Die in den letzten Jahren erfolgten Nachweise von Tollwut-positiven Fledermäusen überraschen nicht. Das Fehlen von Nachweisen der Fledermaustollwut vor 2023 war wohl auf die sehr geringen Untersuchungszahlen zurückzuführen. Durch die mittlerweile vorliegenden Nachweise Tollwut-positiver Fledermäuse aus Österreich und Bayern hat sich der Wissensstand geändert, nicht jedoch das Infektionsrisiko. Es gibt nach wie vor keine Hinweise auf ein verstärktes Auftreten oder eine zunehmende Ausbreitung der Fledermaustollwut.
Die Übertragung von Tollwut erfolgt in erster Linie über eine Wunde, die durch einen Biss des infizierten Tieres entsteht. Dabei ist das Virus selbst vor allem im Speichel des mit Tollwut infizierten Tieres zu finden. Auch eine Übertragung der Viren durch Kratz- und Schürfwunden oder über die Schleimhäute ist möglich. Die Länge der Inkubationszeit hängt unter anderem von der in die Wunde eingebrachten Virusmenge ab und ist umso länger, je weiter die Bissstelle vom zentralen Nervensystem entfernt ist.
Einen zuverlässigen Schutz bietet die Tollwutimpfung.
Was bedeutet dies für Fledermausschützer:innen und -pfleger:innen:
Nachfolgend dürfen wir an die wichtigsten Regeln für einen sicheren Umgang mit Fledermäusen erinnern:
- Fledermausschützer:innen und alle Fledermauspfleger:innen müssen gegen Tollwut geimpft sein, wenn sie in direkten Kontakt mit Fledermäusen kommen.
- Muss ein Tier angefasst werden (z. B. Bergung aus einer Wohnung, Pflege, Ablesen von Ringfunden, Kontrolle von Fledermauskästen) sind dicke Handschuhe zu verwenden (größere Arten können durch dünne Handschuhe beißen). Unerfahrene Personen sind entsprechend zu beraten.
- Werden Fledermäuse abgegeben, dann sind alle Personen, die die Fledermaus gefunden oder übergeben haben über ihren Kontakt mit den Tieren zu befragen, insbesondere ob sie gebissen oder gekratzt wurden, oder Kontakt mit Fledermausspeichel hatten. Die Kontaktpersonen sind dann unverzüglich an ärztliches Fachpersonal zu verweisen.
- Bei der Übernahme eines Fledermauspfleglings sind immer sämtliche erfassbaren Daten zur Fundsituation und insbesondere die Namen und Kontaktdaten aller Personen, die mit der Fledermaus in Berührung gekommen sind, aufzunehmen.
- Bei der Pflege von Findlingen sollte ein Bestandsbuch geführt werden, in dem Kontaktdaten (vgl. oben), Fundumstände, Eingangsdatum, Symptome, Verlauf, Freilassung/Tod/Einschläfern dokumentiert werden. Wenn eine isolierte Haltung der Fledermäuse nicht möglich ist, sind auch Angaben zu den Kontakttieren nötig.
- Fledermauspfleger:innen sollten verhaltensauffällige Tiere (vor allem bissige, sich aggressiv verhaltende Tiere, oft in Verbindung einer Verweigerung der Wasseraufnahme) – auch ohne Personenschaden (sprich Biss) – sofort (!) bei den örtlich zuständigen Veterinärämtern melden (Landesveterinärdirektionen). Tiere, die verendet sind und zuvor auffälliges Verhalten gezeigt haben, müssen verpackt und eingefroren sowie gleichfalls sofort unter Mitteilung aller relevanten Informationen der AGES gemeldet werden. Vermeidbare Verzögerungen der Informationsweitergabe sind auszuschließen.
Es ist wichtig, dass sich ehrenamtliche Fledermausschützer:innen, gutachterlich tätige Personen und Mitarbeiter:innen der KFFÖ im Hinblick auf den Impfschutz und den sicheren Umgang mit Findlingen (Handschuhe!) vorbildlich verhalten.
Insbesondere bei Öffentlichkeitsveranstaltungen mit Fledermäusen sind im Sinne der Vorbildwirkung ausnahmslos Handschuhe zu tragen.
Was bedeutet dies für Quartierbesitzer:
Für Besitzer:innen von Fledermausquartieren sind die nachfolgenden Informationen wichtig:
- Weder von Fledermauskolonien am oder im Haus noch von herabgefallenen Jungtieren, dem Kot oder winterschlafenden Tieren geht eine Gefahr aus.
- Weder für Mensch noch Tier besteht die Gefahr von einer tollwütigen Fledermaus angefallen zu werden.
- Falls dennoch jemand von einer Fledermaus gebissen wurde, ist unverzüglich Kontakt mit einem Arzt oder der Tollwutberatungsstelle (siehe unten) aufzunehmen. Das Tier sollte in einem dicht schließenden Karton mit Luftlöchern aufbewahrt und einer fledermauskundigen Person übergeben werden.
- Katzen (insbesondere Freigänger) sollten vorsorglich gegen Tollwut geimpft werden, da sie immer wieder Fledermäuse erbeuten.
Weitere Informationen findet ihr hier:
Tollwutberatungsstelle (rund um die Uhr erreichbar): +43 50 555 37111
Tollwut-Seite der AGES: www.ages.at
Gerne auch unter info@fledermausschutz.at melden
Abschließend gilt nach wie vor der Grundsatz: Kein Grund zur Panik, kein Grund zur Sorglosigkeit
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